Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Stadt und Lkr. Ansbach
ausgegeben am 15.02.2026, 09:00 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach
gültig von 15.02.2026, 08:00 Uhr
bis 15.02.2026, 21:00 Uhr
Aufgrund der ablaufenden Schneeschmelze sowie Niederschläge sind die Wasserstände an den Flüssen und Bächen weiterhin teilweise auf einem erhöhtem Niveau.
Altmühl
Der Pegel Neunstetten befindet sich in der Meldestufe 1.
Der Pegel Thann befindet sich in der Meldestufe 2.
Wörnitz
Der Pegel Gerolfingen befindet sich in der Meldestufe 1.
Auch an kleineren Gewässern ohne Pegel kann es zu Ausuferungen kommen.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Warnung aktualisiert.
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Erläuterung Meldestufen
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| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
Entwarnung
für Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
ausgegeben am 15.02.2026, 08:58 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach
gültig von 15.02.2026, 08:00 Uhr
bis 16.02.2026, 08:00 Uhr
Die Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
ausgegeben am 14.02.2026 17:24 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach
wird am 15.02.2026 08:55 Uhr aufgehoben.
Im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim wird derzeit an allen Pegeln die Meldestufe 1 unterschritten.
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Erläuterung Meldestufen
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| Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
| Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
| Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
| Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |