Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen
für Lkr. Eichstätt, Stadt Ingolstadt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Pfaffenhofen a.d.Ilm
ausgegeben am 10.12.2023, 11:04 Uhr
vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
gültig von 10.12.2023, 11:00 Uhr
bis 12.12.2023, 16:00 Uhr
*Aktualisierung der Hochwasserwarnung vom 09.12.2023 19:31 Uhr*
Basierend auf der Wetterlage und der aktuellen Prognose ist im Einzugsgebiet der Ilm ebenfalls mit Überschwemmungen und Ausuferungen zu rechnen. Am Pegel Geisenfeld werden Wasserstände im Bereich der Meldestufe 1 – 2 erwartet.
Für den restlichen Amtsbereich bleiben die Warnungen bis auf Weiteres unverändert.
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Aufgrund der vorhergesagten Niederschläge und der einhergehenden Schneeschmelze kommt es ab Sonntag zu einem kräftigen Anstieg der Wasserstände an allen Gewässern im Amtsgebiet. Diese Entwicklung setzt sich bis in die kommende Woche fort.
Folgende Meldestufen werden voraussichtlich erreicht oder überschritten:
Donau
Pegel Neuburg / Donau: Meldestufe 3, in der Nacht auf Dienstag
Pegel Ingolstadt / Donau: Meldestufe 1, ab Montagnachmittag
Altmühl
Pegel Eichstätt / Altmühl: Meldestufe 1, ab Sonntagnachmittag
Pegel Beilngries / Altmühl: Meldestufe 2, ab Montagnachmittag
Paar
Pegel Mühlried / Paar: Meldestufe 2, im Laufe des Sonntags
Pegel Manching (Ort) Paar: Meldestufe 2, gegen Mitte der nächsten Woche
Schwarzach
Pegel Mettendorf / Schwarzach: Meldestufe 2, im Laufe des Sonntags
Diese Warnung wird aktualisiert sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen. Die Vorhersagen sind wegen dem Zusammentreffen aus Niederschlag und Schneeschmelze weiterhin unsicher. Bitte beachten Sie die Entwicklung der Pegelstände.
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Erläuterung Meldestufen
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Meldestufe 1: | Stellenweise kleinere Ausuferungen. |
Meldestufe 2: | Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. |
Meldestufe 3: | Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. |
Meldestufe 4: | Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |